Beschreibung Service Wartung - Wicon Elektronik GmbH

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Wartung

Lichtrufanlagen zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit und mehrjährige Betriebssicherheit aus.

Dennoch  sollten auch diese Anlagen, wie alle technischen Einrichtungen, in  abgestimmter Weise durch Anlageninspektionen und vorbeugende  Instandhaltungsmaßnahmen gewartet werden.

Im Abschnitt 9 der derzeit gültigen DIN VDE 0834, Teil 1, wird der Betrieb von  Lichtrufanlagen geregelt und dabei unter anderem ausgeführt:

Inspektionen sind mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen.  
Auf bestimmungsgemäße Funktion sind dabei zu überprüfen:

  • Ruftaster und bewegliche Geräte zur Rufauslösung, die für die Benutzung durch Patienten vorgesehen sind
  • Signalleuchten und akustische Signalgeber
  • Energieversorgung

Mindestens einmal jährlich sind zusätzlich auf bestimmungsgemäße Funktion zu prüfen:

  • alle übrigen Geräte zur Rufauslösung, Rufabstellung und Anwesenheitsmeldung
  • alle übrigen Anzeigeeinrichtungen
  • alle Einrichtungen zur Rufabfrage
Instandsetzungen sind unverzüglich durchzuführen, wenn bei Inspektionen unzulässige Abweichungen vom Sollzustand der  Lichtrufanlage festgestellt werden.

Instandhaltungsarbeiten  sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören gegebenenfalls:

  • Pflege von Anlagenteilen
  • Auswechseln von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer (z.B. Batterien)
  • Justieren
  • Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten

Während vorsorgliche Inspektionen auch von  eingewiesenen Personen vorgenommen werden können, dürfen Inspektionen  bei Störungen sowie Instandhaltungs- u. Instandsetzungsarbeiten nur  durch Fachkräfte für  Lichtrufanlagen ausgeführt werden. Fachkräfte für  Lichtrufanlagen im Sinne der genannten Vorschrift sind hierbei Personen, die geschultes Fachwissen haben, um   Lichtrufanlagen nach den geltenden Normen aufzubauen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen.

Ausgehend von diesem Sachverhalt bieten wir oder unsere Partner-Firmen Ihnen Wartungsverträge für die von uns gelieferten  Lichtrufanlage an.

Die von uns gewarteten  Lichtrufanlagen  sind in einen ordnungsgemäßen Zustand. Abweichnungen der Normwerten der  Baugruppen oder beginnende Verschleisserscheinungen der Endgeräte  werden rechtzeitig erkannt und Ausfälle vermieden.

Kontaktieren Sie uns bei Störungen und Problemen auch wenn Sie keinen Wartungsvertrag für Ihre  Lichtrufanlage haben. Wir stimmen dann mit Ihnen den Zeitplan der Störungsbeseitigung ab, um unnötige Stillstandszeiten zu vermeiden.

Unsere innovativen Produkte werden unter  Berücksichtigung der Heimmindestbauanforderung und nach DIN VDE 0834  entwickelt, gefertigt und sind CE-zertifiziert.
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